Verläuft der Grundwehrdienst bei den meisten Soldaten noch
relativ gleich, so sind die restlichen 8 Monate stark von der Verwendung
geprägt.
Wie schwer bzw. wie leicht einem die Zeit fällt hängt stark
von der Einheit ab, in der man sich befindet. Man muss in diesem Zusammenhang
zwischen 2 Varianten unterscheiden. Zum einen kann man sich in einer KRK-Einheit,
also eine sofort einsatzbereiten Einheit, befinden. In diesen Einheiten
wird die militärische Ordnung wesentlich genauer genommen.
Die andere Möglichkeit ist die Verwendung in einer V-Einheit,
sprich eine Einheit, die erst im Verteidigungsfall aktiviert wird. In diesen
Einheiten geht es weit ruhiger zu, da selbst in der Bundeswehr niemand
in absehbarer Zeit mit solch einer Situation rechnet.
Kommt man als Frischling in eine neue Einheit, dann wird man meist
von den schon länger dienenden Mannschaften ausgenutzt und auch die
Vorgesetzten werden die eine oder andere Vorschrift genauer durchsetzen.
So übertragen die Mannschaften meist unliebsame Tätigkeiten
auf die "Neuen". Das kann z.B. die Reinigung von Fluren oder anderen Revieren
sein, aber auch das Schredern ist eine beliebte Tätigkeit für
die Glatten.
Hat man erst mal seinen ersten Streifen (Dienstgrad Gefreiter) auf
der Schulter, dann wird sich die Situation schlagartig ändern. Denn
nun kann man nicht mehr so leicht erkennen, wie lange der Soldat schon
in der Bundeswehr ist und wie arg man es mit ihm treiben kann.
Mit der Zeit wird man sich auch in der neuen Einheit eine gewisse Stellung
erobert haben. Schnell wird der Umgang mit den Vorgesetzten, die manchmal
nicht viel älter sind als man selbst, freundschaftlich und es lässt
sich der eine oder andere Vorteil herausschlagen.
In der Bundeswehr wurde die Einrichtung von Vertrauenspersonen für
die unterschiedlichen Dienstgradgruppen geschaffen. Diese von den Dienstgradgruppen
gewählten Leute sollen den Ausgleich zwischen Vorgesetzten und Untergegeben
in Streitfällen und sonstigen Anliegen regeln.
Für die Mannschaften gibt es natürlich auch eine Vertrauensperson. Die Vertrauensperson sollte die erste Anlaufstelle sein, wenn es Probleme innerhalb der Mannschaften gibt, oder wenn Differenzen mit dem Vorgesetzten bestehen. Sollte auch mal ein persönliches Anliegen (z.B. eher Dienstschluss, weil ein bestimmtes Ereignis) vorhanden sein, dann ist neben dem Spieß der Einheit die VP ebenfalls eine gute Wahl.
Wie stark die VP in den Entscheidungsprozess eingebunden ist hängt
natürlich immer von der Einheit und dem Engagement der Vertrauensperson
ab.
Leider wechselt die Vertrauensperson aller 8 bis 10 Monate. So müssen
sich ständig neue Soldaten in diesen Aufgabenbereich einarbeiten,
was der ganzen Sache nicht unbedingt förderlich ist.
Die Zeiten, in denen der Soldat eine bloße befehlsausführende
Maschine war sind längst vorbei (zumindest in Deutschland). Die Interessen
der Soldaten werden durch den Deutschen Bundeswehr Verband (DBwV) vertreten.
Während der Grundausbildung muss der Soldat in Form eines Unterrichts
über diesen Verband informiert werden und es muss ihm die Möglichkeit
zum Eintritt in diesen eingeräumt werden.
Tritt man diesem Verein für seine Dienstzeit in der Bundeswehr
bei, dann bekommt man, wenn nötig, rechtliche Unterstützung.
Diese kann nötig werden, wenn große Differenzen mit den Vorgesetzten
bestehen sollten oder wenn man mit einem Dienstkraftfahrzeug einen Unfall
gebaut hat.
Jedem Soldaten steht ein Betrag von 1.300,- DM für berufliche
Weiterbildung zur Verfügung. Dieses Geld kann nicht ausgezahlt werden,
sondern wird zweckgebunden verwaltet. Der Berufförderungsdienst (BFD)
bietet dazu verschiedene Kurse an, die meist 1 bis 2 Wochen laufen.
Für diese Kurse kann man sich bewerben. Dazu muss man ein entsprechendes
Formular ausfüllen, was man im Geschäftszimmer erhält. Die
Weiterbildung muss vom direkten Vorgesetzten und vom Einheitsführer
genehmigt werden. Dies könnte zu einem Problem in einer KRK-Einheit
werden, da hier oft die Abwesenheit vom Dienst aus organisatorischen Gründen
nicht genehmigt wird.
Der Antrag wird, falls soweit genehmigt, an den BFD geschickt. Dieser prüft, ob der Kurs auch stattfinden kann (min. Anzahl von Teilnehmer usw.). Über die Entscheidung des BFD wird man dann persönlich informiert (Fernschreiben oder Brief).
Haben alle Seiten den Kurs genehmigt, dann kann man diesen wahrnehmen.
Für solch einen Kurs, wenn er Vollzeit ist, wird Sonderurlaub gewährt,
dass heizt die Tage beim BFD-Kurs werden einem nicht von den Urlaubstagen
abgezogen.
Die Kosten für den BFD-Kurs werden dann von den 1.300,- DM abgezogen.
Bei allen Versuchen an einer BFD Maßnahme teilzunehmen sollte
man aber nie vergessen, dass man keinen Rechtsanspruch auf solch eine Maßnahme
hat!
Die Ausrüstung des Soldaten ist neben einer Vielzahl von nutzlosen
Krempel auch von einigen Highlights geprägt. Zu diesen Objekten der
Begierde zählt mit Sicherheit der Schlafsack und der Nässeschutz.
Werden Verluste an der Ausrüstung während der Grundausbildung noch relativ milde geahndet (man befindet sich ja noch in der Ausbildung), wird während der restlichen Dienstzeit für Verlust meistens zur Kasse gebeten.
Bei offensichtlichen Verlust eines Highlights kann auch ein Verfahren
wegen Diebstahls eröffnet werden. Man sollte sich also genau überlegen,
ob es sich wirklich lohnt etwas zu verlieren.
Kommt es hart auf hart dann sollte man auch mal über eine Beschwerde
oder eine Eingabe an den Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages nachdenken.
Während die Beschwerde schon schwer wiegt, so sollte man sich die
Eingabe nur für wirkliche Extremsituationen aufheben.
Eine Beschwerde wird immer an den Disziplinarvorgesetzten von dem geschickt, über den man sich beschweren will. Eine Beschwerde kann schriftlich und mündlich geführt werden. Zwischen dem auslösenden Ereignis muss mindestens eine Nacht liegen. Will man sich z.B. über seinen Gruppenführer beschweren, dann geht man da am besten zum Zug- oder Batterieführer. Will man sich über den Batterieführer beschweren, dann geht man zum Kommandeur usw.
Bei einer Beschwerde sollte man sich immer Rat von kompetenten Leuten einholen. So bietet der DBwV entsprechende Hilfen an.
Die Eingabe an den Wehrbeauftragten erfolgt per Post an die in der Einheit ausgehängte Adresse.
Jede Beschwerde wird dazu führen, dass die Vorgesetzten die Vorschriften
genauer nehmen werden, da sie jetzt unter starker Kontrolle von oben stehen.
Somit kann eine Beschwerde oftmals nur kurzzeitigen Erfolg schaffen.
Prinzipiell kann man zu jeder Zeit Urlaub nehmen. Oftmals werden
aber auf Befehl auch Urlaubssperren verhängt, meistens dann, wenn
ein größeres Ereignis ansteht, was alle Kräfte vereinnahmt.
Der Soldat hat 22 Urlaubstage. Hinzu kommen noch 2 bis 3 freie Quartalstage und natürlich alle gesetzlichen Feiertage im entsprechenden Standortland.
Muss man während seiner Dienstzeit einen extra Dienst wie Wache
oder Fahrer vom Dienst stehen, dann bekommt man einen Dienstausgleich für
diese Tätigkeit. In V-Einheiten wird der Dienstausgleich meistens
mit Freizeit (also freier Tag oder Nachmittag) und in den KRK-Einheiten
finanziell gewährt.
In den letzten 2 Wochen seiner Dienstzeit sollte man keinen Urlaub
einplanen, da jetzt die Entlassung vorbereitet werden muss. Dazu wird nochmal
eine komplette ärztliche Untersuchung durchgeführt und es erfolgen
Informationsveranstaltungen des Reservistenverbandes.
Ein weiterer Punkt wenige Tage vor der Entlassung ist die Auskleidung. Die Stiefel, die Turn- und Hallenschuhe, die olivgrünen Unterhemden und noch einige andere Sachen kann der Soldat behalten. Ansonsten muss für jedes fehlende Teil ein gewisser Anteil bezahlt werden.
Zu entlassende Soldaten werden als EK's bzw. Abgänger bezeichnet. Sie haben einen besonderen Status und drücken sich um jede Tätigkeit. Dies ist ein ungeschriebenes Gesetz, und da es jeder macht bzw. machen wird, auch nicht weiter schlimm.
Bis jetzt ist mir noch kein Soldat untergekommen, der sich über
seine Entlassung nicht gefreut hätte und somit sind die EK Partys
immer große Ereignisse...